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Unsere
Mitteilungen sind vertraulich und nur für den Auftraggeber
bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen
schriftlichen Zustimmung gestattet. Gibt der Auftraggeber sie ohne
Zustimmung weiter, hat er die vereinbarte Provision zu zahlen, falls
der Dritte den Vertrag abschließt.
Für
unrichtige Angaben haften wir nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in
drei Jahren von deren Entstehen an, spätestens jedoch in drei
Jahren nach Beendigung des Auftrages.
Entgeltliche
Tätigkeiten auch für den anderen Teil sind ausdrücklich gestattet.
Die ISG mbH ist berechtigt, weitere Makler bei der Bearbeitung des Auftrages
einzuschalten.
Mit
Abschluß des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages wird
die Provision fällig und zahlbar. Kommt der Auftraggeber in
Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 2 %
über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch
6 % zu zahlen, es sei denn, es wird eine höhere oder
niedrigere Zinsbelastung nachgewiesen.
Ist
die Höhe der Provision nicht vereinbart, so gilt die am Ort
des Angebots übliche Provision. Die Höhe der
Provision errechnet sich prozentual aus dem gesamten Wirtschaftswert
der nachgewiesenen
oder vermittelten Verträge. Sie beträgt bei
Grunsstücksverkäufen mindestens 3,48 % inkl.
Mehrwertsteuer.
Die
Provisionsberechnung erfolgt aufgrund des nachgewiesenen oder
vermittelten Vertrages. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die
Berechnung nach
den Werten des Angebots.
Ist
dem Auftraggeber die ihm nachgewiesene Vertragsangelegenheit bereits
bekannt, hat er dies unverzüglich der ISG mbH mitzuteilen und
zu beweisen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet mitzuteilen,
ob bzw. wann und mit wem der Vertrag zustande kam und welcher
Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins erzielt worden ist. Der Vertrag ist
unmittelbar
nach Vertragsabschluß vorzulegen.
Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen der rechtlichen Wirksamkeit
der schriftlichen Bestätigung der ISG mbH.
Abbedingung und Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit
der übrigen Vereinbarungen nicht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover, soweit dies durch Parteivereinbarungen
gesetzlich zulässig ist.
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